Bundesnotbremse: Homeoffice jetzt verpflichtend

Neues von der Pandemie: Corona hat jetzt auch für Arbeitgeber noch weitreichendere Folgen als bislang.

Wer es nicht darauf ankommen lassen will, bietet seinen Mitarbeitern jetzt die Tätigkeit im Homeoffice an. Unser Angebot: Die passenden Hardware- und Softwarelösungen. Wir richten die komplette Technik ein und sorgen auch für die Sicherheit des Firmennetzwerks.

Schon seit Monaten sind Arbeitgeber verpflichtet ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, soweit betrieblich möglich. Diese Home­of­fice-Pflicht ist jetzt durch das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ver­schärft wor­den. Jetzt müs­sen Arbeit­ge­ber ihren Beschäf­tig­ten, falls diese mit Büroar­beit oder ver­g­leich­ba­ren Tätig­kei­ten befasst sind, das Arbei­ten in deren Woh­nung anbie­ten, soweit dem keine zwin­gen­den, betriebs­be­ding­ten Gründe ent­ge­gen­ste­hen. Das wirklich neue daran ist, dass Beschäf­tig­te nun verpf­lich­tet sind, die­ses Ange­bot anzu­neh­men, soweit von ihrer Seite keine Gründe ent­ge­gen­ste­hen.

Der Unterschied zwischen der neuen Regelung und er alten: Beschäf­tigte können bei Gel­tung der „Not­b­rem­se“ nicht mehr frei ent­schei­den, ob sie im Büro arbei­ten, son­dern sie benö­t­i­gen hier­für einen triftigen Grund.  Die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen sind hier allerdings niedriger als bei den Arbeit­ge­bern. Diese können nur bei Vorliegen eines „zwingenden Grundes“ darauf verzichten Home­of­fice anzubie­ten. Der Grund des Arbeitnehmers doch ins Büro zu gehen, braucht dage­gen nicht zwingend sein. Laut Geset­z genügt als Grund zum Beispiel räum­li­che Enge, Stör­ung durch Dritte oder auch eine unzu­rei­chende tech­ni­sche Aus­stat­tung. Vermutlich werden auch andere Gründe akzeptiert, solange sie vom Arbeitnehmer vorgetragen werden. Der Arbeit­neh­mer ist lediglich verpflichtet seinem Arbeit­ge­ber den entsprechenden Grund mitzu­tei­len. Ein Nach­weis für die jeweils angeführte Begründung ist nach dem Geset­zes­wort­laut nicht erfor­der­lich. Unter dem Strich wird durch die Gesetzgebung der Druck auf Arbeit­neh­mer und Arbeitgeber, im Home­of­fice zu arbei­ten bzw. dieses anzubieten, damit erhöht. Eine zwin­gende Rechtspf­licht besteht letzten Endes aber nicht.

Wer es nicht darauf ankommen lassen will, mit einer formaljuristischen Einzelfallprüfung befasst zu sein und seinen Mitarbeitern jetzt doch Homeoffice anzubieten findet bei uns die passenden Hardware- und Softwarelösungen. Wir richten die komplette Technik ein und sorgen auch für die Sicherheit des Firmennetzwerks.