Neues von der Pandemie: Corona hat jetzt auch für Arbeitgeber noch weitreichendere Folgen als bislang.
Wer es nicht darauf ankommen lassen will, bietet seinen Mitarbeitern jetzt die Tätigkeit im Homeoffice an. Unser Angebot: Die passenden Hardware- und Softwarelösungen. Wir richten die komplette Technik ein und sorgen auch für die Sicherheit des Firmennetzwerks.
Schon seit Monaten sind Arbeitgeber verpflichtet ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, soweit betrieblich möglich. Diese Homeoffice-Pflicht ist jetzt durch das Infektionsschutzgesetz verschärft worden. Jetzt müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, falls diese mit Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten befasst sind, das Arbeiten in deren Wohnung anbieten, soweit dem keine zwingenden, betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Das wirklich neue daran ist, dass Beschäftigte nun verpflichtet sind, dieses Angebot anzunehmen, soweit von ihrer Seite keine Gründe entgegenstehen.
Der Unterschied zwischen der neuen Regelung und er alten: Beschäftigte können bei Geltung der „Notbremse“ nicht mehr frei entscheiden, ob sie im Büro arbeiten, sondern sie benötigen hierfür einen triftigen Grund. Die gesetzlichen Anforderungen sind hier allerdings niedriger als bei den Arbeitgebern. Diese können nur bei Vorliegen eines „zwingenden Grundes“ darauf verzichten Homeoffice anzubieten. Der Grund des Arbeitnehmers doch ins Büro zu gehen, braucht dagegen nicht zwingend sein. Laut Gesetz genügt als Grund zum Beispiel räumliche Enge, Störung durch Dritte oder auch eine unzureichende technische Ausstattung. Vermutlich werden auch andere Gründe akzeptiert, solange sie vom Arbeitnehmer vorgetragen werden. Der Arbeitnehmer ist lediglich verpflichtet seinem Arbeitgeber den entsprechenden Grund mitzuteilen. Ein Nachweis für die jeweils angeführte Begründung ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht erforderlich. Unter dem Strich wird durch die Gesetzgebung der Druck auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber, im Homeoffice zu arbeiten bzw. dieses anzubieten, damit erhöht. Eine zwingende Rechtspflicht besteht letzten Endes aber nicht.
Wer es nicht darauf ankommen lassen will, mit einer formaljuristischen Einzelfallprüfung befasst zu sein und seinen Mitarbeitern jetzt doch Homeoffice anzubieten findet bei uns die passenden Hardware- und Softwarelösungen. Wir richten die komplette Technik ein und sorgen auch für die Sicherheit des Firmennetzwerks.